Die Kündigungsfristen der gesetzlichen Krankenversicherung

Es besteht eine 18-monatige Bindungsfrist. Das heißt, dass eine vorherige Mitgliedschaft von mindestens 18 Monaten bei ein und derselben gesetzlichen Krankenkasse bestanden haben muss.

Ausnahmen:
- Die Vorraussetzungen für eine Familienversicherung sind erfüllt
- Es soll ein Wechsel in eine private Krankenversicherung erfolgen.
- Die Krankenkasse erhöht den allgemeinen Beitragssatz.

Trifft eine dieser Ausnahmen zu, hat das Kassenmitglied die Möglichkeit ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist dann zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat an, in dem das Mitglied die Kündigung ausgesprochen hat.














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